Curriculum Klinische Hypnose

Die Arbeit in Trance erschließt neue Möglichkeiten in der psychotherapeutischen Praxis. Es können unbewusste Ressourcen mobilisiert und unbekannte Wege beschritten werden. Hypnose schafft intensives Erleben und lässt neue Perspektiven lebendig werden. Hypnotherapeutische Arbeit ist vielfältig und lässt sich in praktisch jede bestehende Praxis nahtlos einbetten.
Wenn Sie die Teilnahme- und Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen, erlangen sie nach 8 zweitägigen Basismodulen, 4 frei wählbaren Anwendungskursen sowie fünfzig Stunden Supervision die Möglichkeit der Zertifizierung als klinische(r) Hypnotherapeut(in) durch die Milton Erickson Gesellschaft.
Basisseminare
B-1 Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie
Grundanschauungen und anthropologische Prämissen Ericksons; verschiedene Formen der Utilisation (z. B. der Werte und des Weltbildes des Klienten); Veränderung durch Vorstellung und Suggestion; Einfache Tranceinduktionen; Trancephänomene; Indikationen und Kontraindikationen, Anwendungsbeispiele.
B-3 Indirekte Kommunikation und Induktion
Sprache und Wirklichkeit; Formen direkter und indirekter Suggestionen, Pragmatische Modelle der Untersuchung von Sprache (Meta-Modell) und der Verwendung hypnotherapeutischer Sprachmuster (Milton-Modell); Indirekte Tranceinduktionen, Zeitprogression.
B-5 Nutzung von Trancephänomenen II: Regression
Altersregression; Affektbrücke; Ressourcenorientierte Veränderung schwieriger Lebenserfahrungen; Unterstützung belasteter und bedürftiger Selbstanteile; Hypnotherapeutische Trauma-Bewältigung; Amnesie und Hypermnesie.
B-7 Therapeutische Metaphern und Geschichten
Nutzung und Konstruktion von Anekdoten und Metaphern; Stellvertretertechnik; Klienten- und Therapeutenmetaphern; Metaphern für psychosomatische und andere Symptome; Gestufte Metaphern; Kettenmetaphern.
B-2 Rapport: Verbale und nonverbale Kommunikation
Kooperativer Ansatz und individualisiertes Vorgehen; Gestaltung der therapeutischen Beziehung durch Pacing und Leading; Nutzung verbaler und nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten; Repräsentationssysteme, VAKOG; Assoziation von Ressourcen; Ziel- und Zukunftsorientierung; Techniken des Ankerns.
B-4 Nutzung von Trancephänomenen I: Dissoziation und Assoziation
Methoden der Trancevertiefung; Teilearbeit; Kommunikation über ideomotorische Signale; Nutzung von Handlevitation und Fingersignalen; Utilisation und Transformation von Symptomen; posthypnotische Suggestionen.
B-6 Nutzung von Trancephänomenen III: Symbole und Rituale
Symbolisierungstechniken; Hypnotherapeutische Teilearbeit, Abgrenzung von anderen Teilekonzepten; Rituale und Klassische Induktionstechniken; Strategische Aspekte: Konfusion; minimale strategische Veränderung; Utilisation von Problemtrancen; paradoxe Verschreibungen, Umdeutungen.
B-8 Integration und spezielle Anwendungen
Hypnotherapeutische Behandlungsplanung; Kombination von Hypnotherapie mit anderen Therapieformen; Klienten- und indikationsspezifische Anwendungen; Abschluss- und Transferinterventionen.
Anwendungs-kurse
(C-Seminare)
In allen Curricula werden C-Seminare angeboten, die die Teilnehmer:innen nach eigener Wahl belegen können. Ziel ist dabei, dass die Teilnehmer:innen zum einen eigene Schwerpunkte belegen können, zum anderen aber auch, dass Praxiskenntnisse in unterschiedlichen Anwendungsbereichen erworben werden. Daher werden pro Themenschwerpunkt und/oder pro Seminarleiter:in maximal zwei C-Seminare für das Zertifikat akzeptiert. Das bedeutet z. B. auch, dass maximal 2 hypnotherapeutische Tagungen anerkannt werden.
Supervision
(50 Stunden)
Mindestens 50 Stunden inklusive der Darstellung von zwei eigenen Fallberichten, in denen mit hypnotherapeutischen Methoden gearbeitet wird. Über die Qualität der Falldarstellungen entscheidet der Supervisor bzw. die Supervisorin. Supervision kann in Gruppen oder als Einzelsitzung bei einer/einem der Ausbilder:innen der M.E.G. stattfinden. Näheres erfahrt Ihr bei der jeweiligen Regionalstelle
Teilnahme- und Zertifizierungsvoraussetzungen für das Curriculum Klinische Hypnose
A VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME am Curriculum Klinische Hypnose sind:
1. a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom), das gemäß den derzeit gesetzlichen Regelungen in der BRD zu einer Approbationsausbildung als Psychologischer Psychotherapeut*in oder Psychotherapeut*in für Kinder- und Jugendliche befähigt.
Kommentar: Dies sind i.d.R. die Studiengänge Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, Pädagogik, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Bildungswissenschaft und Soziale Arbeit. Wenn eine am Curriculum Klinische Hypnose interessierte Person bei der Geschäftsstelle der M.E.G. in München einen Äquivalenzantrag auf Gleichstellung seines / ihres Hochschulabschlusses stellt und dem Antrag einen Nachweis eines beliebigen Landesprüfungsamtes über Anerkennung dieses Hochschulabschlusses als ausreichende Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung im Sinne des PsychThG vorlegt, gilt die Voraussetzung a) als erfüllt.
Übergangsregelung: Um eine Teilnahme am Curriculum Klinische Hypnose weiterhin sowohl für Personen mit einer Ausbildung nach dem bisherigen PsychThG als auch für Absolvent*innen des neuen Direktstudiums Psychotherapie sicherzustellen, gelten beide Gruppen übergangsweise als teilnahmeberechtigt.
Diese Übergangsregelung bleibt gültig, bis durch die M.E.G. eine angepasste Neuregelung veröffentlicht wird.
oder
b) ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
2. Berufliche Tätigkeit im psychotherapeutischen oder paar- und familientherapeutischen Bereich.
Kommentar: Sinn dieses Kriteriums ist es, das während der Teilnahme am KliHyp-Curriculum Erlernte direkt in der Praxis umsetzen zu können und damit einen nachhaltigen Lerntransfer sicherzustellen. Wenn der Transfer auch anderweitig und aus Sicht der M.E.G.-Ausbildungsinstitute nachvollziehbar sichergestellt werden kann, gilt das Kriterium ebenfalls als erfüllt.
3. Kenntnisse der klinischen Psychologie
Über die genannten Voraussetzungen hinaus sind psychotherapeutische Vorerfahrungen und Selbsterfahrung wünschenswert.
Für die TEILNAHME am Curriculum erhalten die Teilnehmer:innen TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN von den jeweiligen M.E.G.-Regionalstellen, nicht jedoch ein Zertifikat.
Wichtige Information für Studierende:
Studierende der unter 1a) und 1b) genannten Hochschulstudiengänge können teilnehmen
a) als Praktikant:innen
oder
b) als Teilnehmer:innen, wenn ein gegenwärtig laufendes, fortgeschrittenes Studium der unter 1a) und 1b) erfassten Hochschulstudiengänge, wenn
-
ein nachweisbarer Schwerpunkt auf hypnotherapeutische Themen in der Abschlussarbeit gesetzt wir
oder
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anderweitig ein bedeutsamer wissenschaftlicher, berufspolitischer oder berufspraktischer Zusammenhang zur klinischen Hypnose vorliegt und vom Studierenden schriftlich und für die M.E.G. Geschäftsstelle in München nachvollziehbar begründet wird.
B VORAUSSETZUNG FÜR DIE ERTEILUNG DES ZERTIFIKATS „Klinische Hypnose (M.E.G.) / Hypnotherapie“ durch die M.E.G.-Geschäftsstelle in München ist nach vollständig abgeschlossener Fortbildung darüber hinaus folgendes:
Abschluss einer Psychotherapeutischen Ausbildung in einem vom „Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“ (nach §11PsychThG; siehe www.wbpsychotherapie.de) anerkannten Psychotherapieverfahren an einem von der M.E.G. anerkannten Psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut.
Kommentar: Das Curriculum KliHyp der M.E.G. ist als psychotherapeutische Fortbildung (nicht Ausbildung) konzipiert, deshalb wird für die Erlangung des Zertifikats eine grundständige und abgeschlossene Psychotherapieausbildung vorausgesetzt. Von der M.E.G. anerkannt werden entsprechende Facharztausbildungen (FA für (Kinder- und Jugend) Psychiatrie, (Kinder- und Jugend) Psychotherapie, Psychosomatische Medizin u.ä.) sowie alle staatlich anerkannten Approbationsausbildungen in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Ausbildungen in Systemischer Therapie sowie Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie werden anerkannt, wenn ein entsprechendes Zertifikat der Dachverbände „SG“( http://systemische-gesellschaft.de ) oder „DGSF“ (www.dgsf.org ) vorliegt. Ausbildungen Klientenzentrierter Psychotherapie werden anerkannt, wenn ein entsprechendes Zertifikat des Fachverbandes „GWG“ (www.gwg-ev.org ) vorliegt. Liegt eine anderweitige umfassende und abgeschlossene Psychotherapieausbildung vor, die hier nicht erwähnt ist, kann ein „Äquivalenzantrag“ zur Überprüfung der Gleichwertigkeit beim Vorstand der M.E.G. gestellt werden. Die Anerkennung als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist nicht äquivalent zu einer psychotherapeutischen Ausbildung, ebenso wenig der Abschluss eines Curriculums in „psychosomatischer Grundversorgung“).
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Bemerkung: Implikationen und Anpassungen, die sich durch die Änderung des Psychotherapeutenreformgesetzes ab Mitte 2020 ergeben, wie beispielsweise auch durch den neuen Studiengang Psychotherapie, der mit der Approbation abschließt, werden derzeit in den Gremien der M.E.G. diskutiert. Aktualisierte Teilnahme- und Zertifizierungsbedingungen können mittelfristig etwa in dem Zeitraum erwartet werden, in dem es die ersten Absolventen des neuen Studiengangs gibt.
Fachkunde in Hypnose/ Abrechnungs-berechtigung
Erwerb der Fachkunde in Hypnose zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung
(EBM-Ziffer 35120; GOÄ- bzw. GOP-Ziffer 845):
Inhalt der Abrechnungsziffer ist eine mindestens 15minütige Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose. Im EBM zählt diese Intervention zu den übenden Verfahren.
Dafür ist die Teilnahme an zwei Seminaren von je 16 Std. erforderlich, wobei der Abstand zwischen den beiden Seminaren mindestens ein halbes Jahr betragen muss.
Für Psychologischen Psychotherapeuten:
Als erstes Seminar ist das Einführungsseminar verpflichtend (B1: "Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie"). Das zweite Seminar kann aus B2 - B7 frei gewählt werden (Achtung: B8 ist hier nicht geeignet).
Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:
Als erstes Seminar ist das Einführungsseminar verpflichtend (B1/KE: Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie"). Das zweite Seminar kann aus B2-B7 oder aus K1-K6 frei gewählt werden (Achtung: B8 und K7 sind hier nicht geeignet).
Verhaltenstherapeutisch und systemisch fundiert arbeitende Psychotherapeut:innen dürfen diese Ziffer in Kombination mit sonstigen Behandlungsziffern abrechnen (z.B. 35120, 35121, 35125, 35152, 23220).
Neu ist seit Einführung der Akutbehandlung, dass der EBM nun die Anwendung von Hypnose auch für tiefenpsychologisch fundiert und psychoanalytisch arbeitende Psychotherapeut:innen zumindest für die Akutbehandlung (35152) und für psychotherapeutische Gespräche (23220) nicht mehr ausschließt!