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Curriculum Klinische Hypnose 

Wendeltreppe

Die Arbeit in Trance erschließt neue Möglichkeiten in der psychotherapeutischen Praxis. Es können unbewusste Ressourcen mobilisiert und unbekannte Wege beschritten werden. Hypnose schafft intensives Erleben und lässt neue Perspektiven lebendig werden. Hypnotherapeutische Arbeit ist vielfältig und lässt sich in praktisch jede bestehende Praxis nahtlos einbetten. 

Wenn Sie die Teilnahme- und Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen, erlangen sie nach 8 zweitägigen Basismodulen, 4 frei wählbaren Anwendungskursen sowie fünfzig Stunden Supervision die Möglichkeit der Zertifizierung als klinische(r) Hypnotherapeut(in) durch die Milton Erickson Gesellschaft. 

Möchten unabhängig von der Zertifizierung in klinischer Hypnose an unseren C-Seminaren teilnehmen, gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen

Basisseminare

B-1 Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie

Grundanschauungen und anthropologische Prämissen Ericksons; verschiedene Formen der Utilisation (z. B. der Werte und des Weltbildes des Klienten); Veränderung durch Vorstellung und Suggestion; Einfache Tranceinduktionen; Trancephänomene; Indikationen und Kontraindikationen, Anwendungsbeispiele.

B-3 Indirekte Kommunikation und Induktion

Sprache und Wirklichkeit; Formen direkter und indirekter Suggestionen, Pragmatische Modelle der Untersuchung von Sprache (Meta-Modell) und der Verwendung hypnotherapeutischer Sprachmuster (Milton-Modell); Indirekte Tranceinduktionen, Zeitprogression.

B-5 Nutzung von Trancephänomenen II: Regression

Altersregression; Affektbrücke; Ressourcenorientierte Veränderung schwieriger Lebenserfahrungen; Unterstützung belasteter und bedürftiger Selbstanteile; Hypnotherapeutische Trauma-Bewältigung; Amnesie und Hypermnesie.
 

 

B-7 Therapeutische Metaphern und Geschichten

Nutzung und Konstruktion von Anekdoten und Metaphern; Stellvertretertechnik; Klienten- und Therapeutenmetaphern; Metaphern für psychosomatische und andere Symptome; Gestufte Metaphern; Kettenmetaphern.

B-2 Rapport: Verbale und nonverbale Kommunikation

Kooperativer Ansatz und individualisiertes Vorgehen; Gestaltung der therapeutischen Beziehung durch Pacing und Leading; Nutzung verbaler und nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten; Repräsentationssysteme, VAKOG; Assoziation von Ressourcen; Ziel- und Zukunftsorientierung; Techniken des Ankerns.

B-4 Nutzung von Trancephänomenen I: Dissoziation und Assoziation

Methoden der Trancevertiefung; Teilearbeit; Kommunikation über ideomotorische Signale; Nutzung von Handlevitation und Fingersignalen; Utilisation und Transformation von Symptomen; posthypnotische Suggestionen.

B-6 Nutzung von Trancephänomenen III: Symbole und Rituale

Symbolisierungstechniken; Hypnotherapeutische Teilearbeit, Abgrenzung von anderen Teilekonzepten; Rituale und Klassische Induktionstechniken; Strategische Aspekte: Konfusion; minimale strategische Veränderung; Utilisation von Problemtrancen; paradoxe Verschreibungen, Umdeutungen.

B-8 Integration und spezielle Anwendungen

Hypnotherapeutische Behandlungsplanung; Kombination von Hypnotherapie mit anderen Therapieformen; Klienten- und indikationsspezifische Anwendungen; Abschluss- und Transferinterventionen.

Anwendungs-kurse
(C-Seminare)

In allen Curricula werden C-Seminare angeboten, die die Teilnehmer:innen nach eigener Wahl belegen können. Ziel ist dabei, dass die Teilnehmer:innen zum einen eigene Schwerpunkte belegen können, zum anderen aber auch, dass Praxiskenntnisse in unterschiedlichen Anwendungsbereichen erworben werden. Daher werden pro Themenschwerpunkt und/oder pro Seminarleiter:in maximal zwei C-Seminare für das Zertifikat akzeptiert. Das bedeutet z. B. auch, dass maximal 2 hypnotherapeutische Tagungen anerkannt werden.

Supervision

(50 Stunden)

Mindestens 50 Stunden inklusive der Darstellung von zwei eigenen Fallberichten, in denen mit hypnotherapeutischen Methoden gearbeitet wird. Über die Qualität der Falldarstellungen entscheidet der Supervisor bzw. die Supervisorin. Supervision kann in Gruppen oder als Einzelsitzung bei einer/einem der Ausbilder:innen der M.E.G. stattfinden. Näheres erfahrt Ihr bei der jeweiligen Regionalstelle

Teilnahme- und Zertifizierungsvoraussetzungen für das Curriculum Klinische Hypnose

A)   VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME am Curriculum Klinische Hypnose sind:

1.) Abgeschlossenes Hochschulstudium
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der folgenden Fächer:

  • Psychologie (Bachelor, Master oder Diplom)

  • Pädagogik (Bachelor, Master oder Diplom)

  • Sozialpädagogik (Bachelor, Master oder Diplom) 

  • Soziale Arbeit (Bachelor, Master oder Diplom)

  • Humanmedizin

2.) Berufliche Tätigkeit im psychotherapeutischen, klinischen, paar- und familientherapeutischen, psychosomatischen oder psychosozial-beratenden Bereich.


Kommentar: Ziel ist, dass das im Curriculum Erlernte unmittelbar praktisch umgesetzt und so ein nachhaltiger Lerntransfer gewährleistet werden kann. Ist ein solcher Transfer auch auf andere Weise nachvollziehbar gegeben, kann die Voraussetzung als erfüllt anerkannt werden.

3.) Kenntnisse der klinischen Psychologie
Über die genannten Voraussetzungen hinaus sind Kenntnisse der klinischen Psychologie, psychotherapeutische Vorerfahrungen und Selbsterfahrung wünschenswert.

Für die TEILNAHME am Curriculum erhalten die Teilnehmer:innen TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN von den jeweiligen M.E.G.-Regionalstellen, nicht jedoch ein Zertifikat.

Wichtige Information für Studierende:

Studierende der unter 1.) genannten Fächer können teilnehmen

  • als Praktikant:innen oder

  •   als reguläre Teilnehmer:innen, wenn sie sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihres Studiums befinden und ein besonderes fachliches oder berufsbezogenes Interesse an klinischer Hypnose nachvollziehbar darlegen können.

 

Kommentar: Die M.E.G. möchte Studierende ausdrücklich ermutigen, frühzeitig Einblicke in die klinische Hypnose zu gewinnen. Eine Teilnahme am Curriculum kann wertvolle Impulse für wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussarbeiten oder eine spätere Spezialisierung geben. Studierende sind daher herzlich eingeladen, das Curriculum auch als Gelegenheit zur fachlichen Orientierung und Vertiefung zu nutzen.

 

B)   VORAUSSETZUNG FÜR DIE ERTEILUNG DES ZERTIFIKATS „Klinische Hypnose (M.E.G.) / Hypnotherapie“

Für die Erteilung des Zertifikats durch die Geschäftsstelle der M.E.G. in München ist – zusätzlich zur vollständigen Teilnahme am Curriculum Klinische Hypnose (KliHyp) – ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der unter A genannten Fächer sowie eine der folgenden Qualifikationen erforderlich:

1.) Approbation als

  • Psychologische/r Psychotherapeut:in

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in

  • Psychotherapeut:in nach PsychThG n.F. (Studiengang Psychotherapie)

  • Ärztlicher Psychotherapeut:in (Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie / Psychosomatische Medizin und Psychotherapie / Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie).

2.) Abgeschlossene Weiterbildung in Systemischer Therapie,
zertifiziert durch einen der beiden Fachverbände:

  • Systemische Gesellschaft (SG) oder

  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

 

Kommentar: Diese Möglichkeit steht auch qualifizierten Fachpersonen ohne Approbation offen (z.B. mit Studienabschluss in Psychologie, Sozialpädagogik, Pädagogik oder Soziale Arbeit). Der alleinige Besitz einer Heilpraktikererlaubnis – auch nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie – wird nicht als Qualifikation für die Zertifikatserteilung anerkannt.

3.) Ärztliche Approbation mit Zusatzweiterbildung in Psychotherapie,
sofern diese zur fachgebundenen psychotherapeutischen Tätigkeit im Rahmen eines ärztlichen Fachgebiets berechtigt (z..B. Allgemeinmedizin, Gynäkologie).
Die Zusatzqualifikation muss den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer entsprechen.


Kommentar: Die Zusatzqualifikation „Psychosomatische Grundversorgung“ allein reicht nicht aus.

Teilnahmevoraussetzungen C-Seminare

Unsere C-Seminare sind auch unabhängig von dem Curriculum klinische Hypnose buchbar.  Voraussetzung ist, dass Sie Angehörige:r eines psychologischen, pädagogischen, psychosozialen oder (zahn-)medizinischen Berufes sind, und außerhalb oder innerhalb von Psychotherapie nachweislich Klient:innen betreuen, beraten oder coachen und eine entsprechend fundierte Ausbildung (im Sinne der M.E.G.) nachweisen können. 

Typische Berufsgruppen in dieser Fortbildung sind: Berater:innen, Coaches, Trainer:innen, Ärzt:innen, Psycholog:innen, Geburtshelfer:innen, Rettungssanitäter:innen, Physiotherapeut:innen, Pflegefachpersonal, Theolog:innen, Therapeut:innen, Jurist:innen, Logopäd:innen, Betriebswirt:innen, Pädagog:innen und Ernährungswissenschaftler:innen. (Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte zur Klärung an die Geschäftsstelle der M.E.G.)

Fachkunde in Hypnose/ Abrechnungs-berechtigung

Erwerb der Fachkunde in Hypnose zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung 
(EBM-Ziffer 35120; GOÄ- bzw. GOP-Ziffer 845): 
 

Inhalt der Abrechnungsziffer ist eine mindestens 15minütige Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose. Im EBM zählt diese Intervention zu den übenden Verfahren.


Dafür ist die Teilnahme an zwei Seminaren von je 16 Std. erforderlich, wobei der Abstand zwischen den beiden Seminaren mindestens ein halbes Jahr betragen muss.  

 

Für Psychologischen Psychotherapeuten: 

Als erstes Seminar ist das Einführungsseminar verpflichtend (B1: "Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie"). Das zweite Seminar kann aus B2 - B7 frei gewählt werden (Achtung: B8 ist hier nicht geeignet).

 

Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten: 

Als erstes Seminar ist das Einführungsseminar verpflichtend (B1/KE: Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie"). Das zweite Seminar kann aus B2-B7 oder aus K1-K6 frei gewählt werden  (Achtung: B8 und K7 sind hier nicht geeignet).

 

 

Verhaltenstherapeutisch und systemisch fundiert arbeitende Psychotherapeut:innen dürfen diese Ziffer in Kombination mit sonstigen Behandlungsziffern abrechnen (z.B. 35120, 35121, 35125, 35152, 23220). 



Neu ist seit Einführung der Akutbehandlung, dass der EBM nun die Anwendung von Hypnose auch für tiefenpsychologisch fundiert und psychoanalytisch arbeitende Psychotherapeut:innen zumindest für die Akutbehandlung (35152) und für psychotherapeutische Gespräche (23220) nicht mehr ausschließt! 

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